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   BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99   

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BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99 (https://dejure.org/1999,3767)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 2Z BR 115/99 (https://dejure.org/1999,3767)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 2Z BR 115/99 (https://dejure.org/1999,3767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Instandsetzung von Fenstern und Türen; Kostentragung; Abwälzung auf die Sondereigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5; BGB § 140
    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume; Umdeutung einer unwirksamen Bestimmung der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Cham - 1 UR II 1/99
  • LG Regensburg - 7 T 248/99
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 241
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.08.1991 - 15 W 166/91

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Außenfenstern; Umdeutung einer unwirksamen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Denn die Fenster und Türen sind, soweit sie nach außen oder zum gemeinschaftlichen Eigentum hin gerichtet sind, gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG grundsätzlich zwingend gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BayObLG WE 1991, 440; BayObLG WUM 1996, 326 f. m.w.N.; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304 f.; Staudinger/Rapp WEG Rn. 25, Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. Rn. 36, jeweils zu § 5; Deckert WE 1992, 90).

    Anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1992, 148 ) und Düsseldorf (ZMR 1998, 304), auf die sie sich berufen, sind hier nicht die ganzen Fenster einschließlich der Außenfenster und der Außenseiten als Sondereigentum bestimmt, sondern nur die Innenfenster und Innentüren.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    So ist auch die Bestimmung der Teilungserklärung über die Innenfenster und Innentüren der im Sondereigentum stehenden Räume nach ihrem Sinn und ihrer nächstliegenden Bedeutung auszulegen (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BGHZ 139, 288/297; BayObLGZ 19961 58/61); nicht zu verstehen sind darunter die Innenseiten einheitlicher Fenster oder Türen.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Eine Regelung, daß die Gemeinschaftsordnung auch mit (qualifizierter) Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer geändert werden könne (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1984, 257 ff.), gibt es in dieser Gemeinschaft so nicht.
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Er verstößt gegen § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (vgl. BGHZ 115, 151/156), so daß ihn das Amtsgericht zu Recht für ungültig erklärt hat.
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Denn das "Ersatzgeschäft" darf in seinen rechtlichen Wirkungen nicht weiter reichen als das unwirksame Rechtsgeschäft (BGHZ 19, 269/275;~BGH-NJW 1963, 339).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Im Wohnungseigentumsverfahren ist § 265 ZPO entsprechend anzuwenden; der bisherige Wohnungseigentümer kann die Rechte seinen Rechtsnachfolgers in Verfahrensstandschaft wahrnehmen (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.; BayObLG WuM 1998, 511 f.) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG aaO).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Denn das "Ersatzgeschäft" darf in seinen rechtlichen Wirkungen nicht weiter reichen als das unwirksame Rechtsgeschäft (BGHZ 19, 269/275;~BGH-NJW 1963, 339).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Im Wohnungseigentumsverfahren ist § 265 ZPO entsprechend anzuwenden; der bisherige Wohnungseigentümer kann die Rechte seinen Rechtsnachfolgers in Verfahrensstandschaft wahrnehmen (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.; BayObLG WuM 1998, 511 f.) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG aaO).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
    Eine Regelung, daß die Gemeinschaftsordnung auch mit (qualifizierter) Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer geändert werden könne (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1984, 257 ff.), gibt es in dieser Gemeinschaft so nicht.
  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Isolierglaofenster sind zwar gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum (BayObLGBeschluss vom 21.12.1999 - 2Z BR 115/99; Staudinger-Rapp WEG Rn. 25, Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. Rn. 36, jeweils zu § 5), dessen Instandhaltung und Instandsetzung grundsätzlich gemäß § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich obliegt.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04

    Beseitigungsanspruch gegen einen gegen den bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss

    Unabhängig von der Auslegung der Teilungserklärung könnten im Sondereigentum nach der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung nur die lnnenrahmen und Innenscheiben bei echten Doppelfenstern mit trennbarem Rahmen stehen [BayObLG ZMR 2000, 241 mwN; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 5 Rn.36].
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    cc) Im übrigen ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß die Fenster der Wohnanlage samt den äußeren Fensterblechen zwingend Gemeinschaftseigentum sind (Staudinger/Rapp § 5 Rn. 25 m.w.N.) und die in § 3 Nr. 2d sowie § 7 Nr. 1 der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen allenfalls als Auferlegung der Instandhaltungspflicht auf die einzelnen Wohnungseigentümer ausgelegt oder umgedeutet werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 21.12.1999 - 2Z BR 115/99 m.w.N.; Bärmann/ Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 36).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Soweit die Teilungserklärung Gegenstände zu Sondereigentum erklärt, die zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind, wie den Unterboden mit Isolierung (vgl. Niedenführ/Schulze § 5 Rn. 16), kann dies allenfalls als Auferlegung der Instandhaltungspflicht auf die einzelnen Wohnungseigentümer ausgelegt oder umgedeutet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 603/605 und ZMR 2000, 241/242).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    (1) Da die nach außen gerichteten Fenster eines Wohnhauses zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 241 f. m.w.N.), sind Gegenstand des Verfahrens die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG .
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    2 Z 104/87">1988, 847; WuM 1998, 511; WE 1999, 428; ZMR 2000, 241, 242; OLG Hamburg WuM 2003, 104; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 14; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 622).
  • AG Kerpen, 18.07.2002 - 15 II 18/02

    Antrag auf Erklärung der Unwirksamkeit eines Beschlusses der Miteigentümer

    Denn in diesem Fall hätte ja bei der Beschlußfassung eine die Wohnungseigentümer bindende Öffnungsklausel vorgelegen (vgl. dazu Rau, ZMR 2000, 241 [247] und ders., in: WE 2002, S. 163 f.; a.A. zu den Rechtsfolgen einer nur schuldrechtlichen Öffnungsklausel: Kümmel, ZWE 2002, 68 f.).
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